Deutschland hat 2011 – und damit unter einer CDU/FDP- Regierung – mit der Luftverkehrsabgabe eine Besteuerung von Flügen eingeführt. Diese ist in drei Klassen aufgeteilt, die sich nach Entfernung zum endgültigen Flugziel richten. 2023 beträgt sie höchstens 58,06 Euro. Während die Steuer für normale Passagiere unsichtbar im Flugpreis versteckt ist, zählt sie für Meilensammler zu den unbeliebten Zuzahlungen zum Meilenpreis. Wir werfen mal einen Blick auf die deutsche Luftverkehrsabgabe und ihre Pendants in anderen Ländern.
Einführung der Luftverkehrabgabe
Es ist erstaunlich, dass eine Besteuerung des Luftverkehrs erst seit 2011 erfolgt. Bis dahin waren Flüge steuerlich gegenüber allen anderen Verkehrsträgern besser gestellt. Während Autofahrer und selbst Bahnfahrer Energiesteuer (früher Mineralölsteuer) zahlen, gab es keine vergleichbare Abgabe für Flugpassagiere.
Im Gegenteil, neben der Steuerfreiheit von Kerosin gibt es auch noch die Befreiung des grenzüberschreitenden Flugverkehrs von der Mehrwertsteuer. Insgesamt ging es bei der Einführung der Luftverkehrsabgabe eher um neue Steuereinnahmen als um eine ökologische Lenkungswirkung. Die Einnahmen aus der Luftverkehrsabgabe wurden auf jährlich etwa eine Milliarde Euro geschätzt. Wenn die Steuereinnahmen diesen Betrag dauerhaft deutlich überschreiten, solle die Höhe der Abgabe angepasst werden.
Wie hoch ist die Luftverkehrsabgabe?
Die Höhe der Luftverkehrsabgabe richtet sich grob nach Entfernung. Dazu wurde die Welt in drei Zonen unterteilt:
- Kurzstrecke
- Mittelstrecke
- Langstrecke
In zwei Anlagen zum Luftverkehrssteuergesetz sind Länderlisten aufgestellt, die Zone 1 und Zone 2 definieren. Alle Länder, die nicht in einer dieser Anlagen auftauchen, sind dann der Zone 3 (Langstrecke) zuzuordnen. Bei Zubringerflügen innerhalb Deutschlands richtet sich die Höhe der Abgabe nach der Strecke des Hauptfluges. Wer also von Hamburg über Frankfurt nach New York fliegt, zahlt einmal die Gebühr für die Langstrecke – der Zubringer ist hier enthalten. Dies gilt allerdings nur, wenn beide Flüge auf einem Ticket ausgestellt sind.
Die Höhe der Luftverkehrsabgabe wird jährlich neu festgelegt. Wie gesagt, die Steuereinnahmen sollen eine Milliarde Euro nicht wesentlich überschreiten. Das hat bei steigendem Passagieraufkommen seit 2011 dazu geführt, dass die Abgabe sehr kontinuierlich gesunken ist.
Folgende Abgaben wurden seit 2011 erhoben (Auswahl):
- 2011: 8,00€ 25,00€ 45,00€ (Kurz-/Mittel-/Langstrecke)
- 2017: 7,47€ 23,32€ 41,99€
- 2020: 7,37€ 23,01€ 41,43€
Spannend ist, dass im April 2020, als wegen der absehbar fallenden Passagierzahlen aufgrund der Corona- Pandemie die Werte für die Luftverkehrsabgabe kurzfristig drastisch erhöht wurden. Ab April 2020 galten folgende Werte:
- April 2020: 12,90€ 32,67€ 58,82€
Das zeigt, dass die Luftverkehrsabgabe keinerlei ökologische Lenkungswirkung hat sondern allein darauf ausgerichtet ist, ein bestimmtes Steueraufkommen zu generieren. In 2022 gelten nun folgende Werte für die Luftverkehrsabgabe:
- Kurzstrecke: 12,77 Euro
- Mittelstrecke: 32,35 Euro
- Langstrecke: 58,23 Euro
In 2023 ist die Luftverkehrsabgabe wegen der schnellen Erholung des Flugverkehrs und der damit einhergehenden Ausweitung des Steueraufkommens wieder leicht gesunken. Die Sätze betragen für dieses Jahr:
- Kurzstrecke: 12,73 Euro
- Mittelstrecke: 32,25 Euro
- Langstrecke: 58,06 Euro
Luftverkehrssteuern in anderen Ländern
Auch andere Länder haben Steuern und Abgaben auf Flüge eingeführt – und oft auch schnell wieder abgeschafft. Einige Länder haben weiterhin entsprechende Abgaben, doch sind diese eher auf einem symbolischen Niveau.
In Dänemark, den Niederlanden und Malta wurden eingeführte Abgaben relativ schnell wieder abgeschafft, weil tatsächliche oder vermeintliche Ausweichbewegungen einsetzten. In Dänemark wichen Passagiere offenbar auf schwedische Airports wie Malmö oder Göteborg aus, um die höheren Kosten zuhause zu umgehen.
Finnland, Italien, Luxemburg und Irland erheben eine Abgabe im eher symbolischen Bereich in Höhe von einem bis vier Euro pro Passagier.
Frankreich hat bereits 2006 eine Luftverkehrsabgabe eingeführt, deren Erlöse Unitaid zur Verfügung gestellt werden. Die Hilfsorganisation kauft davon Medikamente gegen HIV, Tuberkulose oder Malaria zur Behandlung in vor allem ärmeren Staaten Afrikas und Asiens. Die Solidaritätsabgabe beträgt in der Economy Class einen bzw. vier Euro (innerhalb oder außerhalb der EU) und das Zehnfache in allen anderen Reiseklassen. Daneben nutzt Frankreich Instrumente der CO2- Besteuerung, die zur weiteren Verteuerung von Flugtickets führt.
Schweden und Österreich erheben Abgaben, die sich im Prinzip an der deutschen Luftverkehrsabgabe orientieren und nach Entfernung unterscheiden. In Schweden beträgt die Abgabe umgerechnet zwischen ca. sechs und etwa 40 Euro.
Am höchsten ist die Abgabe in Großbritannien, wo bereits 1994 die Air Passenger Duty eingeführt wurde. Diese wurde oft überarbeitet und die zu zahlenden Beträge angepasst. Seit April 2022 zahlen Airlines 13 bzw 84 GBP für Economy Passagiere (innerhalb 2000 Meilen bzw. darüber) und 26 bzw. 185 GBP für Passagiere anderer Reiseklassen.
Luftverkehrsabgaben und Meilen sammeln
Während bei gekauften Tickets Steuern und Abgaben nur ein Bestandteil des Ticketpreises sind, der durch Veränderung des Basistarifs abgefedert werden kann, schlagen Steuern bei Meilentickets voll durch. Schauen wir uns dazu mal die Aufschlüsselung eines Flugtickets nach Preiskomponenten an. Es handelt sich hier um einen Flug von Hamburg nach Bangkok mit Turkish Airlines, doch so ähnlich würde das bei vielen Airlines aussehen.
Wie ihr seht, beträgt der reine Flugpreis in diesem Beispiel zwei Mal 781 Euro, also 1562 Euro. Der Rest – also alles, was zwischen den roten Linien steht, sind Steuern, Abgaben und Zuschläge. Wenn ihr ein Meilenticket bucht, zahlt ihr mit euren Meilen nur den reinen Flugpreis, also die 1561 Euro. Den Rest müsst ihr als Zuzahlungen selbst leisten.
In diesem Fall fällt natürlich der Carrier Imposed Surcharge (“Treibstoffzuschläge”) von 526 Euro besonders ins Gewicht. Doch darf man nicht übersehen, dass dann auch schon die deutsche Luftverkehrsabgabe als zweithöchster Posten (“German Airport Tax, OY”) folgt. Bei einem Oneway Prämienflug mit einer Airline, die keine eigenen Zuschläge erhebt, entfällt von den Zuzahlungen über die Hälfte auf die Luftverkehrssteuer. Hier mal nur die Steuern und Gebühren, die bei einem Prämienflug mit Singapore Airlines oneways von Frankfurt nach Singapur anfallen würden.
Hier nimmt die Luftverkehrsabgabe natürlich gleich einen ganz anderen Anteil an den Zuzahlungen ein. Deutlich wird das, wenn wir die Zuzahlungen mit einem Flug von Singapore Airlines ab Amsterdam vergleichen.
Wenn wir mal den niedrigen Treibstoffzuschlag beiseite lassen, zahlen wir in Frankfurt 103,86 Euro an staatlichen Steuern und Gebühren, während es in Amsterdam 39,49 Euro sind.
Fazit
Auch wenn in den meisten Fällen nicht die staatlichen Gebühren die Zuzahlungen in die Höhe treiben sondern die Carrier imposed surcharges (YR), verteuert die deutsche Luftverkehrsabgabe die Tickets. Während Airlines bei gekauften Tickets teilweise einen Ausgleich mit anderen Preisbestandteilen vornehmen, schlagen die Kosten bei den Zuzahlungen auf Prämienflüge voll durch.
Fliegen wird auch aus Gründen des Klimaschutzes teurer werden müssen. Ob eine Luftverkehrsabgabe, die dann steigt, wenn die Passagierzahlen sinken, dazu das richtige Instrument ist, kann wohl bezweifelt werden.
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