Lufthansa Teilstrecke verfallen lassen ► Ist das erlaubt?

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Flugrecht
Lufthansa reaktiviert A340 © Lufthansa

Eine Frage, die immer wieder für Wirbel sorgt: Darf man Lufthansa Teilstrecke nicht antreten, ohne dass die restlichen Flugsegmente verfallen? Auch beliebt ist die Fallkonstellation, dass man das letzte Flugsegment eines Fluges nicht antritt und Lufthansa den Flugpreis daraufhin “neu berechnet”. Wie ist das Auslassen von Flugsegmenten eigentlich rechtlich geregelt? Was passiert, wenn ihr den Rückflug verfallen lassen wollt? Wir schauen uns die Rechtslage anhand einiger Beispiele und Urteile einmal genauer an.

Lufthansa Teilstrecke nicht antreten – warum eigentlich?

Schauen wir uns zunächst einmal an, in welchen Konstellationen es eigentlich passieren kann, dass man – beabsichtigt oder unbeabsichtigt – einzelne Segmente eines Fluges auslässt.

Nehmen wir an, ihr habt einen Flug von Hamburg über Frankfurt nach New York und zurück gebucht. Auf dem Weg zum Flughafen in Hamburg geratet ihr in einen durch Klimaschützer verursachten Stau und verpasst daher euren Zubringer Richtung Frankfurt. Alternativ nehmen wir an, euer Flug ginge frühmorgens und ihr hättet am Abend vorher noch eine lange Abschiedsfeier gehabt, so dass ihr den Abflug verschlaft. Was passiert mit dem Rest des Fluges? Nehmen wir an, ihr könntet am nächsten Tag einen neuen Flug nach New York oneway buchen und wollt nun zumindest den bezahlten Rückflug aus New York antreten.

Bis 2010 hatte Lufthansa – und viele andere Airlines – eine Klausel in ihren Allgemeinen Geschäfts- bzw. Beförderungsbedingungen, die besagte, dass Flüge nur in der gebuchten Reihenfolge abgeflogen werden können. Verpasse man eines der Flugsegmente, wurden automatisch alle Folgesegmente storniert und hat man hat finanziellen Totalverlust erlitten.

Diese Praxis ist seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahre 2010 unzulässig. Der BGH urteilte seinerzeit, dass Passagiere durch diese Praxis unverhältnismäßig benachteiligt würden. Die Lufthansa wandte dagegen ein, dass ihr System zur Preisberechnung darauf basiere, dass alle Segmente eines gebuchten Fluges eingehalten werden müssten. In unserem Beispielfall ist die Verbindung mit dem Zubringersegment ab Hamburg z.B. günstiger als ein Direktflug ab Frankfurt. Man könnte also einen günstigeren Preis erzielen, wenn man einfach einen Zubringer nach Frankfurt dazubucht, ohne diesen überhaupt antreten zu wollen.

Aktuelle Lufthansa Klausel zum Auslassen von Teilstrecken

Der BGH kam dem entgegen, indem er die Möglichkeit einer Neuberechnung des Flugpreises auf Basis der tatsächlich geflogenen Segmente zuließ. Seitdem heißt es in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Lufthansa:

3.3.3. Sofern Sie sich für einen Tarif entschieden haben, der die Einhaltung einer festen Couponreihenfolge vorsieht, beachten Sie bitte, dass wenn Sie die Beförderung nicht auf allen oder nicht in der im Flugschein angegebenen Reihenfolge der einzelnen Teilstrecken bei ansonsten unveränderten Reisedaten antreten, wir den Flugpreis entsprechend Ihrer geänderten Streckenführung nachkalkulieren werden. Dabei wird der Flugpreis ermittelt, den Sie in Ihrer Preisgruppe am Tag Ihrer Buchung für Ihre tatsächliche Streckenführung zu entrichten gehabt hätten. Dieser kann höher oder niedriger sein als der ursprünglich bezahlte Flugpreis.

War die von Ihnen ursprünglich gebuchte Preisgruppe für die geänderte Streckenführung am Tag der Buchung nicht verfügbar, wird für die Nachkalkulation die günstigste verfügbar gewesene Preisgruppe für Ihre geänderte Streckenführung zugrunde gelegt.

Sofern am Tag der Buchung für Ihre geänderte Streckenführung ein höherer Flugpreis zu entrichten gewesen wäre, werden wir unter Anrechnung des bereits gezahlten Flugpreises die Differenz nacherheben. Bitte beachten Sie, dass wir die Beförderung davon abhängig machen können, dass Sie den Differenzbetrag gezahlt haben.

Was hat es mit der Couponreihenfolge auf sich?

Wie gesagt, das Preissystem von Airlines basiert auf dem Prinzip, dass Direktflüge teurer sind als Umsteigeverbindungen. Diese preislichen Unterschiede nutzen Airlines auch gerne, um in die Heimatmärkte der Konkurrenz einzubrechen. Lufthansa bietet daher besonders günstige Preise für Langstreckenflüge an, die an den Hubs von Konkurrenz- Airlines wie Air France, KLM, British Airways oder Iberia starten. Um den genannten Airlines anderer Allianzen Passagiere abspenstig zu machen, werden besonders günstige Flüge mit Abflug aus Paris, Madrid, Amsterdam oder London angeboten. Dies dient als Anreiz, eine Umsteigeverbindung mit Lufthansa in Kauf zu nehmen.

Diese bekannte Strategie machen sich auch Vielflieger oder Statusrunner zu nutze. Statt einen Lufthansa Business Class Flug nach Los Angeles ab Frankfurt für 4500 Euro zu buchen, bucht man ihn für die Hälfte ab Amsterdam. Das ist die wichtigste Strategie, wie man günstig Business Class fliegt.

Lufthansa wurmt es natürlich, wenn die günstigen Preise nicht von Umsteigern anderer Airlines sondern von sparsamen Kunden aus dem eigenen Heimatmarkt gebucht wird. Da man es aber rechtlich nicht verhindern kann, dass jemand nach Amsterdam fliegt, um von dort zurück nach Frankfurt und dann weiter nach Los Angeles zu fliegen, pocht man zumindest auf die Einhaltung der Couponreihenfolge. Für den deutschen Kunden wäre es natürlich eigentlich viel bequemer, das erste Segment auszulassen und direkt ab Frankfurt zu fliegen. Hier gehts zu den besten Lufthansa Business Class Angeboten 2023.

Dagegen wehrt sich Lufthansa nun mit der Nachberechnungs- Keule. Wer also den Flug ab Amsterdam nur deshalb gebucht hat, um den teureren Preis ab Frankfurt zu umgehen, muss die Differenz zum Preis ab Frankfurt nachzahlen. Wie man das sicherstellt, dass der Kunde den höheren Preis wirklich nachzahlt? Das steht im letzten oben zitierten Satz aus den Lufthansa ABB: Bitte beachten Sie, dass wir die Beförderung davon abhängig machen können, dass Sie den Differenzbetrag gezahlt haben. Ihr werdet also in Frankfurt nicht an Bord gelassen, bevor ihr die Differenz zu dem deutlich höheren Preis gezahlt habt.

Kann man sich gegen die Nachberechnung wehren?

Der von Airlines gefürchtete Reiserechtler Dr. Matthias Böse hat vor ein paar Jahren einen Passagier vertreten, der vor dem Boarding an einem Flughafen in Nordafrika gebeten wurde, 180 Euro nachzuzahlen. Er hatte den Hinflug nicht angetreten, weil er kurzfristig anderweitig dort hingereist war. Den Rückflug wollte ihm die Lufthansa nur gewähren, wenn er die Differenz zu dem (teureren) Oneway- Ticket an Ort und Stelle nachzahlen würde. Nun hat man nicht viele Handlungsoptionen, wenn das Boarding gleich startet und einem der Zugang zum Flugzeug verweigert wird. Also hat der Passagier gezahlt und die Lufthansa nach dem Flug zur Rückzahlung aufgefordert. Als diese nicht reagierte, hat er die Lufthansa verklagt.

Lufthansa kalkuliert in einem solchen Fall recht kühl ihre Chancen vor Gericht. Hält die Rechtsabteilung die Sache für aussichtslos, wird gezahlt. So vermeiden Airlines, dass es Urteile gegen sie gibt, auf die sich andere Reisende beziehen könnten. Um fair zu sein: Lufthansa ist nicht die einzige Airline, die so handelt – sie ist noch nicht einmal die schlimmste.

Der langen Rede kurzer Sinn: Man traf sich schließlich nicht mal zum Austausch von Freundlichkeiten vor Gericht sondern das Geld wurde direkt nach Klageerhebung gezahlt. Matthias Böse hat über die Jahre eine beachtliche Expertise in Sachen Flugrecht angehäuft und offenbar eine recht ansehliche Erfolgsquote.

Lufthansa Teilstrecke nicht antreten – wann gelten die Lufthansa ABB?

Nun sind Allgemeine Beförderungsbedingungen keine zehn Gebote, die universal gültig sind. Für derlei Geschäftsbedingungen gilt natürlich weiterhin, dass sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen dürfen. Was im Einzelfall geltendes Recht ist, muss im Zweifel vor Gericht geklärt werden.

Ein wichtiger Faktor dabei ist z.B. das Transparenzgebot. Eine derartige Regel, dass eine Nachberechnung stattfinden kann, wenn einzelne Segmente verfallen, muss bei Vertragsabschluss klar kommuniziert werden. Was ist aber, wenn ich den Lufthansa Flug gar nicht bei der Lufthansa buche sondern bei einer Online Travel Agency. Viele dieser OTA’s sind instransparent bei der Offenlegung solcher Regelungen. Das verwundert nicht sonderlich, denn hier will man Flüge verkaufen und die Nachberechnung nimmt ja nicht die OTA vor sondern die Airline. Klar ist: Wenn bei einer Flugbuchung nicht auf die Geltung der Airline ABB hingewiesen wird, dann sind diese auch nicht wirksam vereinbart. Das Ergebnis: Lufthansa kann von mir nichts nachfordern, wenn Fluege.de (oder wer auch immer) bei der Flugbuchung nicht darauf hinweist.

Wenn ihr direkt bei Lufthansa bucht, was ja eigentlich auch Sinn macht, dann wird die Airline auch dafür sorgen, dass sie ihre ABB rechtssicher in den Vertragsabschluss einbindet.

Lufthansa Teilstrecke verfallen lassen

Ist dieser Sitz frei, weil ein Passagier eine Lufthansa Teilstrecke verfallen lassen hat?

Teilsegmente aus Versehen nicht antreten

Nun ist ja nicht jeder verfallene Flug ein bösartiges Unterlaufen des Tarifsystems einer Airline. Wie im obigen Beispiel können auch einfach kurzfristige Gegebenheiten dazu führen, dass man einen Flug verpasst. Staus können den Weg zum Flughafen unpassierbar machen und selbst die Zustände am Flughafen selbst können mitunter zu einem verpassten Flug führen. Wir erinnern uns mit Grausen an den Sommer 2022, als man mitunter mehrere Stunden in einer Sicherheitswarteschlange feststeckte, weil zu wenig Personal dort war.

Dem im oben genannten BGH Urteil vom 29.04.2010 (Az Xa ZR 101/09) entschiedenen Fall lag eine Konstellation zugrunde, bei der der Passagier offenbar von vornherein vorhatte, die Teilstrecke verfallen zu lassen. Dies ließ sich dort relativ leicht nachweisen, weil er einen zweiten Flug für das letzte Segment von Frankfurt nach Berlin (statt nach Oslo) ebenfalls bei der Lufthansa gebucht hatte. Damit hatte er natürlich seine Absicht relativ klar offenkundig gemacht.

Lufthansa ABB – Sonderregel Österreich

Ob eine Nachberechnung auch bei unverschuldetem Nichtantreten von Teilsegmenten in Frage kommt, ist höchstrichterlich nicht geklärt. Interessant ist aber, dass Lufthansa in seinen ABB direkt unter dem oben zitierten Passus eine Ausnahmeregelung eingefügt hat. Diese gilt allerdings nur für Passagiere aus Österreich.

Dieser Artikel 3.3.3. gilt nicht für Beförderungen von Verbrauchern mit Wohnsitz in Österreich.

3.3.4. Für Beförderungen von Verbrauchern mit Wohnsitz in Österreich gilt folgendes:
Sofern Sie sich für einen Tarif entschieden haben, der die Einhaltung einer festen Flugscheinreihenfolge vorsieht, beachten Sie bitte, dass wenn Sie die Beförderung nicht auf allen oder nicht in der im Flugschein angegebenen Reihenfolge der einzelnen Teilstrecken bei ansonsten unveränderten Reisedaten antreten, wir den Flugpreis entsprechend Ihrer geänderten Streckenführung nachkalkulieren werden. Dies gilt nicht, wenn sich schlicht Ihre Reisepläne ändern oder wenn Sie aufgrund höherer Gewalt, Krankheit oder aus einem anderen von Ihnen nicht zu vertretenden Grund daran gehindert sind, die Beförderung auf allen oder in der im Flugschein angegebenen Reihenfolge der einzelnen Teilstrecken anzutreten. Bitte teilen Sie uns nach Möglichkeit die diesbezüglichen Gründe unverzüglich nach Kenntniserlangung mit. Im Falle der Nachkalkulation wird der Flugpreis ermittelt, den Sie in Ihrer Preisgruppe am Tag Ihrer Buchung für Ihre tatsächliche Streckenführung zu entrichten gehabt hätten. Dieser kann höher oder niedriger sein als der ursprünglich bezahlte Flugpreis.

Verbrauchern aus Österreich wird also generell nichts nachberechnet, wenn das Verfallenlassen von Teilstrecken aus einem “nicht vom Passagier zu vertretenden Grund” erfolgt. Dieser Passus hat nicht Einzug in die Lufthansa ABB gefunden, weil man Österreichern gegenüber generell freundlicher eingestellt ist. Vielmehr hat sich Lufthansa in Österreich ein entsprechendes Urteil des obersten Gerichtshofs eingefangen, das die Nachberechnung untersagt, wenn der Passagier aus anderen Gründen Segmente verfallen lässt, als zum Unterlaufen des Tarifsystems.

Da Lufthansa dem Passagier in Österreich also die böse Absicht nachweisen müsste, findet hier faktisch keine Nachberechnung statt.

Diese Regelung ist ein deutlicher Hinweis darauf, dass man eine mindestens europäische Lösung in dieser Frage bräuchte. Eine Änderung der Fluggastrechteverordnung ist allerdings nicht in Sicht.

Flugrecht: Lufthansa Teilstrecke verfallen lassen

Rückflug verfallen lassen

Wie wir oben gesehen haben, droht beim Check In Streit, wenn ihr die erste Teilstrecke eines Fluges verfallen lasst. Hier hat Lufthansa die Möglichkeit, euch zur Zahlung des nachberechneten Preises zu bewegen. Ansonsten droht euch die Verweigerung der Beförderung. Doch wie sieht es aus, wenn ihr die letzte Teilstrecke verfallen lassen wollt.

Nehmen wir als Beispiel einen First Class Flug nach Boston, den ihr wegen des verführerischen Preises mit Zubringer aus Kairo gebucht habt. Eure Streckenführung wäre also Kairo- München- Boston- München- Kairo. Ihr fliegt nach Kairo und absolviert die Strecke bis zum Rückflug nach Deutschland wie vorgesehen. In München verpasst ihr aber den Rückflug nach Kairo, weil ihr bereits in der S- Bahn nach Hause Richtung Schwabing sitzt. Hier gehts zu den besten Lufthansa First Class Deals.

Generell ist an dieser Fallkonstellation nichts anders als bei dem verpassten Hinflug. Allerdings fehlt der Lufthansa auf dem letzten Segment natürlich das Druckmittel Beförderungsverweigerung, um den Passagier zur sofortigen Zahlung zu bewegen. Das führt dazu, dass Lufthansa dem Geld aus der Nachberechnung hinterherlaufen muss. 2018 war es dann soweit. Lufthansa machte erstmals eine verweigerte Nachberechnung auf dem Klagewege geltend – und landete damit ausgerechnet bei Rechtsanwalt Böse.

Nun ist AGB- Kontrolle ein rechtlich reichlich komplexes Thema. Wichtig zu wissen ist, dass bestimmte Regeln in Allgemeinen Geschäfts- oder Beförderungsbedingungen nicht automatisch gültig sind. Tatsächlich müssen Unternehmen ihre AGB ständig ändern, weil einzelne Bestimmungen von Gerichten außer Kraft gesetzt werden. Lufthansa verpasste den Zeitpunkt für die Klagerücknahme und verlor den Prozess in erster Instanz. In der zweiten Instanz deutete das Gericht wiederum an, dass es die Nachberechnungsklausel von Lufthansa für unwirksam hält. Daraufhin zog der Kranich die Reißleine und nahm die Berufung zurück.

Lufthansa Nachberechnung verstößt gegen Transparenzgebot

In der Urteilsbegründung reichte dem Gericht ein Verstoß gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB, um die Klausel für unwirksam zu erklären. Ein Gericht muss sich nicht zu allen vorgebrachten rechtlichen Punkten erklären. Es reicht ein Verstoß aus, die Wirksamkeit der Klausel insgesamt zu verneinen. Diesen Verstoß sah das Gericht in der fehlenden Transparenz der Regel. So kann ein Kunde die Grundlage einer eventuellen Nachberechnung nachvollziehen. Es ist ihm also nicht klar, dass und wie viel er ggf. nachzahlen muss. Bei Business Class Flügen ist man da schnell im vierstelligen Bereich.

Auch rügte das Gericht, dass die Nachzahlung durch die ABB nicht gedeckelt werde. Nachgefordert werden könne so praktisch bis zum Get no. Es ist seitdem kein weiterer Fall bekannt geworden, in dem die Lufthansa oder eine andere Airline in Deutschland versucht hätte, eine Nachberechnung gerichtlich durchzusetzen. Das bedeutet freilich nicht, dass Passagiere keine Zahlungsaufforderung bekommen würden.

So gibt es bundesweit bis heute nur dieses eine rechtskräftige Urteil eines Amtsgerichts gegen Lufthansa in Sachen Nachberechnungsklausel. Die Frage, ob man das letzte Segment verfallen lassen darf, ist damit weiterhin nicht rechtssicher geklärt.

Flug Teilstrecke nicht antreten – Fazit

Wenn man eine Lufthansa Teilstrecke verfallen lassen muss, darf zumindest nicht mehr der gesamte Flug daraufhin storniert werden. Allerdings wird weiterhin auf eine Nachberechnung des Flugpreises bestanden, wenn ihr einzelne Segmente eures Fluges auslasst. Rechtlich ist das einigermaßen fragwürdig, doch ohne ein höchstrichterliches Urteil in Sachen Nachberechnung für verfallene Teilstrecken, bleibt eine Rest- Unsicherheit. Ich für meinen Teil fliege meine Segmente immer brav ab. Erstens gibt es dafür Meilen und zweitens lerne ich so noch ein paar Lounges an Flughäfen kennen, die ich für euch reviewen kann.

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